Statuten des Vereins – IG ENERGIEBERATUNG


1. Name und Sitz

Unter dem Namen – IG Energieberatung – besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Ruswil/Schweiz.

2. Zweck

Der Verein will die professionelle Energieberatung mit hoher Qualität durch Energieberater mit eidg. Fachausweis bekannt machen und fördern und gegenüber Institutionen wie Behörden und Branchenorganisationen sowie der Öffentlichkeit vertreten.
Der Verein unterstützt grundsätzlich alle Prozesse und Massnahmen, welche nachhaltig zu einem energiesparenden Umgang mit natürlichen Ressourcen führen.
Der Verein fördert das Netzwerk unter den Vereinsmitgliedern.

3. Finanzielle Mittel

Der Verein finanziert sich über
- Mitglieder-Beiträge
- Erträge
- Spenden
- Sponsoren

4. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt und fördert.
Die Mitgliedschaft kennt verschiedene Kategorien:
a) Energieberater Gebäude mit eidg. Fachausweis
b) Personen mit mindestens gleichwertiger Ausbildung als Energieberater
c) Interessierte, Haus-und Liegenschaftsbesitzer
d) Vereine und Verbände, welche einen ähnlichen Zweck verfolgen
e) Firmen mit Bezug zum Thema Energieeffizienz

Über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Gegen diesen Entscheid können Betroffene an die ordentliche GV rekurrieren.
Ein Austritt aus dem Verein ist schriftlich dem Vorstand einzureichen und kann nur auf Ende eines Vereinsjahres (31.12.) erfolgen.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Todesfall oder Ausschluss.

5. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren

6. Die Generalversammlung (GV)

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche GV findet jährlich im 1. Quartal statt. Das Vereinsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.
Zur GV beziehungsweise zu einer ausserordentlichen GV werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus schriftlich mit Traktandenliste und Beilagen eingeladen.
Anträge der Mitglieder sind bis spätestens 10 Tage vor der GV an die Geschäftsstelle des Vereins zu senden.

Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Abnahme des Jahresberichtes
b) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisoren Berichtes
c) Beschluss über das Jahresbudget
d) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
e) Behandlung der Anträge der Mitglieder
f) Wahl des Präsidenten und 6 Vorstandsmitgliedern sowie der zwei Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von zwei Jahren
g) Festsetzung und Änderung der Statuten
h) Entscheid über allfällige Rekurse gegen Vorstandsentscheide

Jedes Mitglied hat eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

7. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier, dem Sekretär und weiteren vier Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

8. Berater-Gremium

Der Vorstand kann ein Berater-Gremium bilden. Das Gremium berät den Verein und die Projekt-Gruppen.

9. Vereinshaftung

Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

10. Einberufung einer ausserordentlichen GV

Der Vorstand oder 30 % der Mitglieder können eine ausserordentliche GV schriftlich unter Angabe der Traktanden beim Präsidenten verlangen.
Der Vorstand hat die ausserordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von 6 Wochen abzuhalten.

11. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit der qualifizierten Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

12. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 20. Februar 2014 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Im Namen des Vereins: Die Co-Präsidenten Markus Bucher und Thomas Weingartner sowie der Sekretär Hans-Peter Eichholzer