KEV - die wichtigsten Änderungen...

Im November des vergangenen Jahres präsentierte das Bundesamt für Energie (BfE) eine gekürzte Weiterführung des Fördermodells für Photovoltaikanlagen. Neu gliedert sich die Förderung in eine Einmalvergütung (EIV) und in eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Das neue Fördermodell trat am 01.01.2014 für die ganze Schweiz in Kraft.

Diese Änderungen der landesweiten Förderung führen dazu, dass der einzelne Anlagenbesitzer zwar deutlich geringere Fördergelder erhält - insgesamt wird die Förderung aber für eine viel grössere Anzahl von Anlagebesitzern erreichbar.

Die wichtigsten Punkte wurden wie folgt zusammengefasst: Für Anlagen die vor dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurden, gelten die alten Tarife. Ebenso für diejenigen mit positivem KEV-Bescheid.

Seit dem 01.01.2014 gilt:
- Die Vergütungsdauer für PV-Anlagen beträgt neu 20 Jahre.
- Die KEV wird um ca. 10% gesenkt.
- Neu hat jeder Anlagenbesitzer das Recht auf Eigenverbrauch.

Seit dem 01.04.2014 gilt:
- Für Anlagen grösser 2 bis maximal 10kWp ist eine Einmalvergütung vorgesehen, die rund 30% der Investitionskosten abdecken soll.
- Für Anlagen grösser 10 bis maximal 30kWp haben die Anlagenbesitzer die Wahl zwischen der Einmalvergütung (EIV) und der KEV.
- Anlagen über 30kWp erhalten die KEV während 20 Jahren.

Mehr Infos: www.swissgrid.ch
Unsere Sponsoren: